Unser Ratgeber für Sie:

Alleinerziehende haben vor allem immer dann ein Problem, wenn diese hochwertige Konsumgüter anschaffen wollen. Soll es dafür zur Kreditaufnahme kommen, dann benötigten die Kreditgeber in der Regel eine Bürgschaft. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob es sich um Möbel, um ein Fahrzeug oder um beispielsweise eine Waschmaschine handelt. Für Alleinerziehende stellt die Finanzierung meist ein Problem dar, weil das Einkommen nicht ausreicht. Bei der Finanzierung für Alleinerziehende spielen auch Kindergeld und der Unterhalt vom Kindesvater keine Rolle. Zwar erhalten die Alleinerziehenden das Geld, doch dies sind nur zusätzliche Einnahmen die nicht dem pfändbaren Einkommen angerechnet werden. Damit also überhaupt eine Finanzierung für Alleinerziehende ermöglicht wird, wird meist ein solventer Bürge von den Banken verlangt.

Dank der Bürgschaft ist die Finanzierung für Alleinerziehende möglich

Wer sich also für einen Kredit als Finanzierung für Alleinerziehende interessiert, der sollte die Kreditanfrage gleich zu Beginn mit einem Bürgen stellen. Alleinerziehend bedeutet ja auch nicht immer alleine, viele davon haben auch einen Lebenspartner, der als Bürge für die Aufnahme von dem Kredit eintreten kann. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn mit dem Kredit ein Auto oder aber Einrichtungsgegenstände finanziert werden. Dies ist deshalb sinnvoll, weil ein Auto oder aber ein Einrichtungsgegenstand schließlich von beiden verwendet wird. Ein Problem entsteht erst dann, wenn die Beziehung nicht dauerhaft anhält. Auch wenn sich die Personen trennen, dann bleibt die Bürgschaft bestehen. Die Bürgschaftsverpflichtung bleibt also bestehen, bis ein Kredit komplett abgezahlt wurde. Die möglichen Bürgen sollten die Bürgschaft also immer gründlich überlegen.

Die Entlassung aus der Bürgschaft

Falls ein gemeinsamer Kredit aufgenommen wird und das Paar trennt sich, dann kann ein Bürge bei der Bank anfragen, ob er aus der Bürgschaft entlassen werden kann. In der Regel sind die Banken allerdings ohne Gegenleistung nicht dazu bereit, denn es handelt sich bei dem Bürgen immer um eine zusätzliche Sicherheit. Die Banken erklären sich lediglich manchmal zu einem Bürgentausch bereit, wo der bisherige gegen einen neuen Bürgen ausgetauscht wird. Dabei ist für die Banken allerdings wichtig, dass der neue Bürge den gleichen Wert als zusätzliche Sicherheit darstellt.

Die wichtigsten Informationen zu der Finanzierung für Alleinerziehende

Eine alleinerziehende Person hat es nicht einfach, denn sie muss ihr Kind und auch sich selbst versorgen. Ein Haushalt hat dann auch nur geringe Mittel, weil die Personen keine Zeit haben, um nebenbei zu arbeiten. Eine alleinerziehende Person ist dann auf eine Finanzierung für Alleinerziehende angewiesen, wenn eine größere Anschaffung von Nöten ist. Bei den Banken vor Ort gibt es keinen Kredit ohne ein festes Arbeitsverhältnis oder einem Job. Die Kreditinteressenten sollten sich oftmals besser im Internet umsehen, weil es oft die passende Lösung gibt. Im Internet gibt es Direktbanken, wo die Kreditvergabe teilweise einfacher funktioniert. Nachdem oft bei Alleinerziehenden keine Gehalts- oder Lohnnachweise vorliegen, müssen andere Sicherheiten gestellt werden. Zu diesen Sicherheiten gehören alternativ Wertgegenstände oder ein Bürge. Jeder Kredit wird nur mit ausreichenden Sicherheiten vergeben, ansonsten kommt es zur Ablehnung. Nachdem die Banken allerdings ein höheres Risiko eingehen, muss dieses Risiko auch bezahlt werden. Im Vergleich zu einem normalen Kredit sind die Zinsen also oftmals deutlich für die Alleinerziehenden höher.