Sparbuch
Das Sparkonto ist ein Anlagekonto, das für flexible Ein- und Auszahlungen genutzt werden kann. Aufgrund dieser Flexibilität können Sparer sowohl größere als auch kleinere Beträge regelmäßig oder unregelmäßig einzahlen und diese dann auch wieder verfügen. Beträge jedoch, die 2.000 Euro übersteigen, können lediglich mit dreimonatiger Kündigungsfrist vom Sparkonto abgehoben werden. Kann aufgrund der dringlichen Verfügung nicht auf die dreimonatige Kündigungsfrist gewartet werden, müssen Vorfälligkeitsgebühren bezahlt werden.
Die Verzinsung von Sparkonten richtet sich nach dem Spareckzins. Je nach Institut erhalten Sparer heute für ihr Guthaben zwischen 0,25-0,75% p.a. Werden Sparkonten mit längeren Kündigungsfristen von sechs oder gar zwölf Monaten genutzt, kann dieser Zins auch angehoben werden, Sparer können dann jedoch erst nach diesen langen Kündigungsfristen über ihr Geld verfügen.
Die Sparurkunde
Kennzeichen des Sparkontos ist die Sparurkunde, die an den Inhaber des Kontos ausgehändigt wird. Noch vor einigen Jahren handelte es sich dabei ausschließlich um das gute alte Sparbuch, dass Anleger bei Einzahlungen oder Verfügungen immer vorlegen mussten. Bei diesem Sparbuch handelt es sich um eine Urkunde, deren Verlust der Bank oder Sparkasse unverzüglich gemeldet werden muss. Schließlich sind die Banken und Sparkassen berechtigt, an den Inhaber der Urkunde ohne weitere Prüfung auszuzahlen. Lediglich bei einem sich aufdrängenden Verdacht ist die Identität des Vorlegers zu prüfen.
Heute gehen einige Institute dazu über, das Sparbuch durch Sparkontoauszüge abzulösen. Doch auch hierbei handelt es sich um eine Urkunde, die bei Ein- und Auszahlungen vorgelegt werden muss. Ohne diese Urkunde können keine Verfügungen getätigt werden.
Die Spar-Card
Um die Anlage von Sparkonten flexibler zu gestalten, bieten einige Banken bei Eröffnung des Sparkontos eine Spar-Card. Ähnlich wie bei der Maestro-Karte fürs Girokonto können mit dieser Karte Geldbeträge vom Automaten abgeholt und Auszüge am Auszugsdrucker gedruckt werden. Aber auch mit der SparCard sind die Verfügungsbeträge auf 2.000 Euro pro Monat begrenzt.